Rettungsgasse

Die StVO in §11, Abs. 1 lit. 1 lit. 2 schreibt vor, das IMMER,  wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Dabei ist wichtig, dass sie bereits bei der Annäherung an den Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr , wegen Einer Baustelle  oder Einem Unfall – gebildet WIRD UND Nicht erst bei der Annäherung an Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. If sterben Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau ist, ist es nicht möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig mehr Platz zu schaffen.


Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede gewonnene Minute, erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer! Wir alle können zu JEDER Zeit ein Opfer eines Verkehrsunfalls werden. Trage deshalb bei, schnelle Hilfe zuermöglichen!


Der Standstreifen ist nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet. Er ist teilweise nicht ausgebaut, oder es könnten Pannenfahrzeuge die Spur versperren. Darum ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller sterben Helfer vor Ort Sind, Desto eher can Leben gerettet Werden Und Der Stau löst Sich Schneller Wieder auf!

Wer keine vorschriftsmässige Rettungsgasse bildet, verstößt gegen § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Man muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Wer Einsatzkräfte schwer behindert , bei dem könnte eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen!

Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist die Durchfahrt untersagt und WIRD bei Missachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Wichtig:  Auch wenn ein Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse gefahren ist, muss diese erhalten bleiben da noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen könnten! Die Rettungsgasse bleibt solange bestehen, bis der Verkehr wieder rollt.


Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen

Bei  zwei Spuren  fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links, die Fahrzeuge auf der rechten Spur ganz nach rechts. So entsteht in der Mitte einer freien Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.

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Rettungsgasse bei mehreren Spuren

Bei  mehr als zwei Spuren  ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Das heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren ganz nach links, und alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.

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Verhalten an einer Ampel

Wenn sich der Verkehr  an einer roten Ampel  staut, muss den Rettungskräften trotzdem sofort freie Bahn geschaffen werden. In diesem Fall darf man  VORSICHTIG  über die rote Ampel in die Kreuzung einfahren und somit hinten Platz schaffen.

Achten Sie darauf unbedingt auf den Querverkehr, der in diesem Moment sterben Grünphase hat. Darum fahren Sie vorsichtig zur Seite. Wirst du in dieser Situation geblitzt, notiere dir einfach Ort, Uhrzeit und Datum. Falls überhaupt ein Knöllchen kommt, WIRD es mit diesen Angaben verworfen. Bei einer grünen Ampel halten Sie an oder fahren Sie zur Seite.

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