Verein

Trennung Aktive Wehr & Verein

Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen. Einerseits ist sie als sogenannte „gemeindliche Einrichtung“ als Organ der Gemeinde tätig. Andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt. Dieser ist in der Regel ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit gewählter Vorstandschaft und Mitgliedern und stellt den Großteil der aktiven Mannschaft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr.

Unter anderem finanziert er auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr, deren Kosten von den Kommunen aufgrund knapper Kassenlage nicht übernommen werden können. So unterstützen die Feuerwehrvereine ihre Kommunen beispielsweise bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung oder durch Eigenleistungen auf unterschiedlichste Art. Auch die Brandschutzerziehung kann vom Verein übernommen werden.

Natürlich fördert der Feuerwehrverein die Kameradschaft seiner Mitglieder auch durch Veranstaltungen und Aktivitäten. In vielen Gemeinden erfüllt er zudem eine wichtige soziale Komponente: Er organisiert ein Floriansfest oder andere Veranstaltungen, sichert Festumzüge ab oder bietet Ausflugsfahrten an.